Erklärung zur Barrierefreiheit

Alfred-Treffen verpflichtet sich, seine Websites, sein Intranet, Extranet und seine Software (sowie seine mobilen Anwendungen und digitalen Stadtmöbel) gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.alfredmeeting.com/.

Compliance-Status

Alfred-Treffen https://www.alfredmeeting.com/ is teilweise konform mit dem französischen Allgemeinen Rahmenwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA).

Testergebnisse

Das von Interner Experte durchgeführte Compliance-Audit zeigt, dass 86 % der Kriterien der RGAA-Version 4.1.2 erfüllt sind.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3 Dezember 2025 erstellt. Es wurde zuletzt am 3 Dezember 2025 aktualisiert.

Für das Audit verwendete Technologien

Testumgebung

Überprüfungen der Inhaltswiedergabe wurden basierend auf der von der RGAA-Referenzbasislinie bereitgestellten Kombination unter Verwendung der folgenden Versionen durchgeführt:

Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit

Seiten auf Konformität überprüft

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf einen Inhalt oder eine Dienstleistung nicht zugreifen können, können Sie sich an Alfred-Treffen wenden, um zu einer zugänglichen Alternative weitergeleitet zu werden oder den Inhalt in einem anderen Format zu erhalten.

Heilmittel

Wenn Ihnen ein Barrierefreiheitsproblem auffällt, das Sie daran hindert, auf Inhalte oder eine Funktion auf der Website zuzugreifen, Sie uns dies melden und keine Antwort erhalten, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerde oder einen Überweisungsantrag an den französischen Verteidiger der Rechte (Défenseur des droits) zu richten.

Ihnen stehen mehrere Optionen zur Verfügung: